Gebühren Behälter Privat
Der Landkreis Schaumburg hat im Dezember 2020 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Diese gilt für den Zeitraum 2021 bis einschließlich 2023.
Die wichtigten Gebühren ab 2021 haben wir hier für Sie eingestellt.
Unsere Leistungen für Ihre Gebühren gehen weit über die bloße Abfuhr Ihres Restabfalls und der verschiedenen Tonnen hinaus. Informieren Sie sich, was wir Ihnen noch alles bieten können.
Erfahren Sie hier, wie sich die Gebühren ab 01.01.2021 im Einzelnen zusammensetzen:
Grundgebühr |
+ Gebühr Restabfallbehälter |
+ Leerungsgebühr Restabfallbehälter |
+ Gebühr Biotonne |
+ Gebühr Papiertonne |
+ Gebühr Beistellmenge Papier |
Grundgebühr |
Grundgebühr je bebautes Grundstück |
€ 2,90/Monat je Wohnung |
Restabfallbehälter |
Behältergröße |
Personenzahl |
Gebühr pro Monat |
Leerungsgebühr pro Leerung * |
40 l |
1-3 |
2,30 € |
2,20 € |
60 l |
4 |
3,45 € |
3,30 € |
80 l |
5-6 |
4,60 € |
4,40 € |
120 l |
7-9 |
6,90 € |
6,60 € |
240 l |
14-17 |
13,80 € |
13,20 € |
*Sie haben die Möglichkeit Abfallgebühren zu sparen, wenn Sie die Restabfallbehälter nicht alle zwei Wochen zur Regelabfuhr bereitstellen. Die Leerungen der Restabfallbehälter werden gezählt und nur die registrierten Leerungen berechnet. Bitte beachten Sie: Pro Jahr werden mindestens 7 Leerungen berechnet.
Biotonne |
Behältergröße |
Gebühr pro Monat |
80 l |
4,20 € |
120 l |
6,30 € |
240 l |
12,60 € |
240 l Sommerbiotonne |
12,60 € pro Leerungsmonat * |
* Leerung von April bis einschließlich November. Die Sommerbiotonne kann während dieser Monate alle zwei Wochen zusätzlich zur normalen Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Papiertonne |
Behältergröße |
Gebühr pro Monat |
120 l |
0,60 € |
240 l |
1,20 € |
Beistellmenge |
0,60 € pro angefangene 120 l |