Neuanschluss

Um eine fachgerechte Abfallentsorgung für eine saubere Umwelt ohne spätere Altlasten sicherzustellen, ist der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung sowohl für private Haushalte als auch für jedes Unternehmen, aber auch für Praxen, Kanzleien, eingetragene Vereine u.Ä. zwingend notwendig. Dies schreibt § 7 der Gewerbeabfallverordnung vor. Demnach sind sämtliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen verpflichtet, zur Beseitigung beziehungsweise für die Entsorgung Abfallbehälter in ausreichendem Umfang, mindestens jedoch einen Restabfallbehälter zu nutzen.

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Während der Gesetzgeber also einfach nur vorschreibt, dass Sie eine Tonne nutzen müssen, machen wir daraus einen Service: Wir bieten Ihnen passend für Ihre individuellen Belange Behälter in unterschiedlichen Größen und die jeweils passenden Abfuhrrhythmen an. Unsere qualifizierten Kundenberaterinnen und -berater informieren Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten. 

Das gilt natürlich nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Sollten Sie Ihren Betrieb an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen wollen,  haben sie die Möglichkeit, sich unseren Erfassungsbogen herunterzuladen.

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Diesen senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für eine telefonische oder persönliche Beratung zur Verfügung.