Abfallbeseitigung

 

Für eine saubere Zukunft

Seit etwa 30 Jahren hat sich in der Abfallwirtschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass es nicht um die bloße Abfallbeseitigung gehen darf. Vielmehr stehen Vermeidung und Verwertung seit Mitte der 80er-Jahre im Vordergrund.

Allerdings lässt es sich nicht verhindern, dass auch immer wieder nicht verwertbare Abfälle entstehen. Und gerade dann kommt es auf eine fachgerechte Entsorgung an.

So sah sich der Gesetzgeber aufgrund der hohen Umweltrelevanz folgerichtig veranlasst, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Relevant sind vor allem:

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. 

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  • die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. 

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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt die Überlassungspflicht von Abfällen zur Beseitigung gegenüber dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese und die damit verbundene hohe Verantwortung für die Umwelt wurde der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws) übertragen.

Um eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung für eine saubere Umwelt ohne spätere Altlasten sicherzustellen, ist der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung auch für jedes Unternehmen (Betriebe, Praxen, Kanzleien, Dienstleister u.a.) notwendig. Das schreibt § 7 der Gewerbeabfallverordnung vor. Dieses soll in ausreichendem Umfang – mindestens jedoch durch die Nutzung eines Restabfallbehälters – geschehen. Näheres zu den Mindestbehältergrößen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entsorgungsordnung der aws.

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Der Antrag für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung geschieht über einen Erfassungsbogen, in dem Angaben zum Unternehmen, der Zahl der Mitarbeiter und der Art und Menge der anfallenden Abfälle anzugeben sind. Die erfassten Daten bilden die Grundlage für die Mindestbemessung der Abfallbehälter.

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Den ausgefüllten Antrag schicken Sie dann bitte samt Angabe der gewünschten Abfallbehälter zurück an die aws.

 

Weitere Hinweise zum Thema erhalten Sie hier:

Gesetze und Verordnungen

Angebot an Abfallbehältern

Container

Zusatzleistungen rund um die Tonne

Abfallentsorgungsanlagen/annahmestellen

Anleitung zur Anlieferung von Asbestabfällen

Anleitung zur Anlieferung von Künstlichen Mineralfaserabfällen / KMF (Dämmwolle)

 

Was bedeutet das für mich?

Die Kundenberatung der aws steht Ihnen gerne kostenlos für alle abfallwirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns:

  • persönlich in der Zentrale der aws, Am Krankenhaus 1a, in 31655 Stadthagen

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Auf Wunsch kommen wir auch gerne bei Ihnen vorbei und beraten Sie direkt vor Ort.