Rechtliches

Als Abfallwirtschaftsgesellschaft sind wir an verschiedene gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Den übergeordneten Rahmen bildet das Bundesabfallgesetz, genannt Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Untergeordnet sind die Landesgesetze. Diese setzen das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten auf Landesebene um.

Der Landkreis Schaumburg entsorgt als öffentlicher Entsorgungsträger nach den Vorschriften des Bundes- und Landesgesetzes die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle. Rechtliche Grundlagen bilden die Satzungen des Landkreises (Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung).  

Eine Auswahl von relevanten gesetzlichen Regelungen können Sie sich als PDF herunterladen.