Bauschutt-entsorgung

Bauschutt ist nicht gleich Bauschutt

Unter dem Überbegriff Bauschutt werden ausschließlich mineralische Abfälle zusammengefasst. Dabei wird unterschieden: asbestfreier und asbesthaltiger Bauschutt sowie verwertbarer und nicht verwertbarer Bauschutt.

Was ist bei der Entsorgung von Bauschutt zu beachten?

Bei der Entsorgung wird eine bundesweit einheitliche Regelung zur Einstufung von Bauschuttabfällen umgesetzt. Ziel ist die Stärkung des Recyclings bei gleichzeitiger Ausschleusung von Asbest. Bei der Anlieferung von Bauschutt auf unseren Anlagen wird daher in einer Anlieferungserklärung vom Kunden die Art des zu entsorgenden Bauschutts über ein mehrstufiges Schema dokumentiert:

 

1.   Ist der Bauschutt asbestfrei oder asbesthaltig?

Als asbestfrei gilt Bauschutt aus Gebäuden, die nach dem 31.10.1993 errichtet wurden und aus Gebäuden, die bereits asbestsaniert sind.

Vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude gelten als asbesthaltig.

Hintergrund: Asbesthaltiger Bauschutt wird als gefährlicher Abfall eingestuft, da eingeatmete Asbestfasern Krebs verursachen können. Daher darf er nicht als Recyclingmaterial verwendet werden. Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland verboten. Für Bauwerke, welche vor diesem Datum errichtet wurden, liegen mittlerweile neue Erkenntnisse vor: neben asbesthaltigen Faserzementplatten wurden eine Vielzahl asbesthaltiger Baustoffe wie beispielsweise Spachtelmassen oder Farbanstriche verwendet, die nicht durch bloße Inaugenscheinnahme zu erkennen sind.

  • Asbesthaltiger Bauschutt wird ausschließlich im Entsorgungszentrum Schaumburg (EZS) angenommen.
  • Asbesthaltige Faserzementplatten müssen in dafür zugelassenen Big Bags im EZS angeliefert werden (erhältlich auf den Recyclinghöfen und der Waage im EZS)
  • Asbestfreier Bauschutt wird auf den Recyclinghöfen angenommen (bis 2 m³: Recyclinghöfe in Nienstädt + Entsorgungszentrum Schaumburg / bis 0,5 m³: Recyclinghöfe in Rinteln, Bückeburg, Bad Nenndorf)

 

 2.   Ist asbestfreier Bauschutt verwertbar oder nicht verwertbar?

Verwertbarer Bauschutt: Steine, Pflastersteine, Naturstein, Kalksandstein, Ziegel, Mauerwerk, Mörtel, Beton (ohne Bewehrung), Zementreste ohne Verpackung

  • Verwertbarer Bauschutt wird als Recyclingbaustoff aufbereitet

Nicht verwertbarer Bauschutt: Fliesen, Sanitärkeramik, Gasbetonsteine, Flachglas, Gipsputz, asbestfreies Eternit, vermischter Bauschutt mit nicht mineralischen Anteilen wie Zement- und Gipssäcke

  • Nicht verwertbarer Bauschutt wird im Entsorgungszentrum Schaumburg deponiert

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