Fragen und Antworten zur Gebührenfestsetzung
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zur Gebührenfestsetzung:
Was wird mit meinen Abfallgebühren bezahlt?
Die Leistung Abfallentsorgung beinhaltet nur zu einem geringen Anteil die Einsammlung der Abfälle. Ein größerer Teil resultiert aus dem Betrieb der Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen und der ortsnahen Annahmestellen. Hier werden die Abfälle ökologisch sinnvoll behandelt und einer weitest gehenden Verwertung zugeführt. Dies alles ist über Gebühren zu finanzieren. Aus Abfallgebühren dürfen keine Gewinne erzielt werden.
Kann ich Abfallbehälter abbestellen, wenn ich meine Abfälle selber wegbringe?
Bundesweit ist jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dazu verpflichtet, ein System der getrennten haushaltsnahen Sammlung von Abfällen und Wertstoffen vorzuhalten bzw. zu betreiben. Ziel ist, dass die Abfälle einen geordneten umweltverträglichen Weg der Verwertung bzw. Entsorgung gehen. Im Gegenzug sind Eigentümer von bebauten Grundstücken verpflichtet, diese an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen und die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung einschließlich der verschiedenen Abfallbehälter zu nutzen. Sie können sich vom „Benutzungszwang“ nur für den Bereich der Bioabfälle befreien lassen. Laut § 4 Abfallbewirtschaftungssatzung (Internet: www.aws-shg.de/index.php/satzungen.html) müssen Sie dann nachweisen, dass Sie Abfall zur Verwertung in eigenen Anlagen auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß verwerten. Dies ist der Fall, wenn Sie sämtliche Bioabfälle auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren.
Warum muss ich eine Grundgebühr bezahlen, sogar für leerstehende Wohnungen?
Der hohe Anteil von Kosten, die unabhängig von den Abfallmengen entstehen (z. B. für den Betrieb der notwendigen Verwertungsanlagen) und andere nicht kostendeckende Einzelgebührensätze (z. B. Anlieferungsgebühren) machen die Grundgebühr zur Gesamtfinanzierung unumgänglich.
Die mengenunabhängigen fixen Kosten machen einen Großteil der Gesamtkosten aus. Um den größten Teil dieser Kosten zu decken, ist eine mengenunabhängige und sicher kalkulierbare Komponente notwendig. Aus diesem Grund wird die Grundgebühr auch für leerstehende Wohnungen erhoben. Bedenken Sie, dass wir auch bei leerstehenden Wohneinheiten, die jederzeit wieder genutzt werden könnten, unsere Entsorgungseinrichtungen zwingend vorhalten müssen. Das gilt unabhängig vom aktuellen Wohnungsmarkt.
Warum gibt es zwei Restabfallbehältergebühren und eine Festsetzung von 7 Mindestleerungen?
Beim Restabfall zahlen Sie einen fixen Betrag im Monat je nach Behältergröße und die Leerungsgebühr, die pro Leerung berechnet wird. Die Leerungshäufigkeit können Sie bis auf 7 Leerungen im Jahr reduzieren und damit Leerungsgebühren einsparen. Bei einer weitergehenden Reduzierungen der Mindestleerungen bzw. der Freigabe des vorzuhaltenden Mindestvolumens bestünde die Gefahr, dass Restabfälle (um die eine oder andere Leerungsgebühr zu sparen) über öffentliche Abfallbehälter, Wertstoffsammelsysteme o.ä. entsorgt werden.
Ich habe das Gefühl, dass mehr Leerungen meines Restabfallbehälters berechnet wurden, als ich tatsächlich im letzten Jahr tätigte.
Dann sollten Sie überprüfen, ob außer Ihnen noch jemand anders die Tonne zur Abfuhr bereitstellt. Bei der Ermittlung der Leerungsdaten handelt es sich um ein sicheres, technikunterstütztes automatisiertes Verfahren. Im Restabfallbehälter ist ein Chip eingefügt, der bei der Leerung während des Kippvorgangs registriert wird. Am Entsorgungsfahrzeug befindet sich ein entsprechendes Lesegerät. Die Daten werden in unser Datenverarbeitungssystem automatisiert übertragen und bilden die Grundlage für die Berechnung der Leerungsgebühr.
Meine im Januar getauschten Tonnen sind im Abfallgebührenbescheid nicht berücksichtigt.
In diesen Fällen haben sich die Erstellung des Gebührenbescheides und der Tausch Ihres Behälters / Ihrer Behälter überschnitten. Bitte warten Sie den Änderungsbescheid ab, der vor dem ersten Fälligkeitstermin in 2023 verschickt wird.
Wie kommen Nachforderungs- oder Erstattungsbeträge zustande?
Nachforderungs- oder Erstattungsbeträge entstehen häufig durch den Wechsel eines Behälters im Vorjahr. Liegt kein Tonnentausch vor, sind diese Differenzbeträge in der Regel durch unterschiedliche Leerungshäufigkeiten der Restabfallbehälter in den Vorjahren begründet.
Warum ist meine Vorausberechnung für das neue Jahr 2023 höher, als die tatsächlich entstandenen Abfallgebühren im Vorjahr?
Die Vorausberechnung erhöht sich, wenn Sie z. B. im Laufe des Vorjahres Behälter vergrößert oder zusätzliche Behälter bestellt haben.